AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pretecsy GmbH

§ 1 Präambel

Die Pretecsy GmbH (im Folgenden Pretecsy) bietet werbetreibenden Unternehmen die Möglichkeit, eigene Werbefilme an verschiedenen Orten in der Öffentlichkeit auzustrahlen. Dies beinhaltet sowohl die Möglichkeit, bei Kunden des Pretecsy-Netzwerks an deren Standorten nur Werbung zu buchen, als auch selbst Teil des Netzwerkes zu werden und einen eigenen Minicomputer inkl. Display (Pretecsy-System genannt) zur Verfügung gestellt zu bekommen. Voraussetzung ist die Registrierung über das Pretecsy Kundenportal, mit der der Vertragspartner den dafür geltenden, folgenden Rahmenbedingungen zustimmt.

§ 2 Leistungen der Pretecsy

2.1 Pretecsy stellt dem Vertragspartner einen Onlinezugang zu dem pretecsyeigenen Kundenportal zur Verfügung, in dem eigene Werbespots erstellt und verändert, sowie Werbeplatzierungen gebucht werden können. 2.2 Der Vertragspartner erhält die Möglichkeit, an den Standorten anderer Kunden des Pretecsy-Netzwerks eine eigene Werbeschaltung gegen eine entsprechende Gebühr zu buchen.

2.3 Weiterhin erhält der Vertragspartner die Möglichkeit, ein aus einem HD-Display zusammen mit einem Mini-PC (im folgenden Pretecsy-System) bestehendes System zu buchen. Hierbei wird an dem jeweiligen Standort auf dem aufgestellten Pretecsy-System Werbung anderer Kunden des Pretecsy-Netzwerks gesendet und dem Vertragspartner hierfür von Pretecsy eine entsprechende Provision gewährt.

2.4 Dem Vertragspartner wird ein (1) eigener kostenfreier Spot für jedes bei ihm installierte Pretecsy-System zu Verfügung gestellt.

2.5 Die von Pretecsy bereitgestellte Hardware verbleibt im Eigentum der Pretecsy.

2.6. Neben Werbespots anderer Kunden können zur Auflockerung der Werbeschleife auch Nachrichten (z.B. N24-News) und andere öffentlichkeitsbezogene Informationen (z.B. Wetter) eingespielt werden.

§ 3 Vertragspflichten des Vertragspartners (-Pretecsy-System-)

3.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragsdauer zu den von ihm im Kundenportal angegebenen Laufzeiten, das Pretecsy -System gut sichtbar an dem von ihm angegebenen Standort aufzustellen und dieses stets eingeschaltet zu lassen damit dem Vertragszweck entsprechend die Werbespots der anderen Kunden abgespielt werden können. Für den Fall, dass an den angegebenen Laufzeiten das Pretecsy-System aufgrund eines Verschuldens des Vertragspartners, seines gesetzlichen Vertreters oder Personen deren er sich zur Erfüllung oder Verrichtung bedient, das System nicht gut sichtbar an dem von ihm angegebenen Standort aufgestellt und eingeschaltet war, bzw. hierüber im Kundenportal bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht werden, wird unabhängig von sonstigen Schadensersatzansprüchen eine Vertragsstrafe in Höhe von 250€ fällig.

3.2 Eine Nutzung des Displays, bzw. der Internetverbindung oder des Mini-PCs zu anderen Zwecken als der vertragsgemäßen Werbeschaltung ist untersagt.

3.3 Der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Pretecsy-Systems erforderliche Stromanschluss sowie Internetzugang an dem zu installierenden Ort ist von dem Vertragspartner bereitzustellen.

3.4 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung gewährt der Vertragspartner der Pretecsy das Recht, neben den von anderen Kunden der Pretecsy auf dem System gebuchten Werbespots zusätzliche Werbespots für eigene Werbeschaltungen zu nutzen und zu vermarkten, aus denen sich keine Provisionsansprüche ergeben.

3.5 Zur Abdeckung der Gefahren des auf Zufall beruhenden Totalschadens, Untergangs, Verlusts oder der Entwendung des Pretesy-Displays, ist der Vertragspartner verpflichtet eine Sachversicherung bei einem Versicherungsdienstleister seiner Wahl abzuschließen und die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen. Sollte der Vertragspartner seiner Versicherungspflicht nicht nachkommen, ist die Pretecsy berechtigt, das betreffende System auf Kosten des Vertragspartners mit in die Rahmenversicherung aufzunehmen. Im Schadensfall ist hierbei ein Selbstbehalt in Höhe der vereinbarten Kaution vorgesehen.

3.6. Bei Erhalt des Pretecsy-Systems hat der Vertragspartner eine Kaution nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Erhalt gültigen Kautionstabelle zu entrichten.

§ 4 Entgelte und Abrechnung

4.1 Berechnungsgrundlage für die von Pretecsy bereitgestellten Leistungen bilden die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültigen Preislisten.

4.2 Zum Zwecke der Abrechnung wird jedem Kunden ein eigenes, pretecsy-internes Kundenkonto eingerichtet. Dieses kann mittels Überweisung oder über Paypal aufgeladen und durch Buchung von Werbung belastet werden.

4.3 Wird eine erfolgte Zahlung durch einen vom Vertragspartner zu vertretenden Umstand zurückgebucht, trägt der Vertragspartner die hierdurch enstehenden Kosten. Zusätzlich behält sich Pretesy vor, neben den tatsächlichen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5,00 € netto zu berechnen.

§ 5 Leistungsstörungen (-Pretecsy-System-)

5.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung, erfolgt im Falle eines Hardwaredefekts die Lieferung eines funktionsfähigen Systems durch Pretecsy gegen Erhalt des mangelhaften Systems.

5.2 Im Falle einer Störung der ordnungsgemäßen Funktion des Pretecsy-Systems hat der Vertragspartner hierüber unverzüglich die Pretecsy zu infomieren. Sollte eine Störung, die den ordnungsgemäßen Betrieb verhindert, nicht unverzüglich bei Pretecsy angezeigt werden, das System auf andere Weise vom Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig deaktiviert werden oder eine einfach fahrlässige Deaktivierung nicht sofort behoben, bzw. Pretecsy zur Behebung angezeigt werden, kann Pretecsy gegenüber dem Vertragspartner einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 150€ pro Tag geltend machen.

§ 6 Buchungen

6.1 Die Buchung der eigenen Werbung des Vertragspartners erfolgt über das Pretecsy-Kundenportal. Die Buchung eines Spots an einem Standort erfolgt für jeweils 24h im Voraus und kann jederzeit vor Beginn des nächsten 24h Zeitraums (xx.xx Uhr) für diesen Zeitraum gebucht oder abbestellt werden.

6.2 Die Buchung des Pretecsy-Systems erfolgt schriftlich mit Angabe der erwünschten Kategorie und Größe. Das System wird innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung der vereinbarten Kaution von der Pretecsy bereitsgestellt.

6.3 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung kann ein Wechsel der gebuchten Pretecsy-Systemkategorie oder -größe grundsätzlich jederzeit nach Ablauf einer Frist von einem (1) Monat seit Buchung oder der letzten Größenänderung auf schriftliche Anfrage (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

6.4 Die Buchung des Pretecsy-Systems hat keine feste Laufzeit und ist mit einer Frist von einem (1) Monaten jederzeit kündbar. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6.5 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner ohne Aufforderung von Seiten der Pretecsy, die ihm zur Verfügung gestellte Hardware innerhalb von 7 Tagen abzumontieren und fachgerecht verpackt an die Pretecsy zu übergeben oder entsprechend versichert an die Pretecsy zurückzusenden. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

6.6 Für etwaige Schäden oder sonstige Mängel an dem System sind die Kosten für eine entsprechende Wiederherstellung, oder falls eine solche nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, entsprechenden Wertersatz vom Vertragspartner zu tragen. Pretecsy behält sich vor, hieraus entstehende Forderungen mit der Kaution und/oder dem Restguthaben zu verrechnen.

6.7 Nach erfolgter Rückgabe des Pretecsy-Systems wird, sollten keine Mängel festgestellt werden, die Kaution und das Restguthaben des Kundenkontos innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des Vertragspartners überwiesen.

§ 7 Art und Inhalt der Werbung

7.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder sonst anstößigen lnhalte, Bilder oder Texte auf dem System einzuspielen. Inhalte, die hiergegen verstoßen, bzw. verstoßen könnten, dürfen von Pretecsy gelöscht oder deren Freischaltung verweigert werden. Hierzu ist Pretecsy berechtigt, die betreffenden Inhalt der geplanten oder eingespielten Werbung auf den Pretecsy Systemen in regelmässigen Abständen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu beanstanden.

7.2 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung wird Pretecsy nach bestem Wissen und Gewissen an einem Standort keine Werbung aus der selben Branche des Standortbetreibers schalten. Sollte der Vertragspartner der Überzeugung sein, eine geschaltete Werbung würde hiergegen verstoßen, hat er dies der Pretecsy unverzüglich mitzuteilen. Die betreffende Werbung bzw. der betreffende andere Kunde wird daraufhin von Pretecsy überprüft und im Falle eines tatsächlichen Verstoßes werden entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße unternommen. Es steht dem Vertragspartner darüberhinaus frei, zwischen ihm und Dritten weitergehende Vereinbarungen eigenständig zu treffen. Solche Vereinbarungen sind jedoch nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung der Pretecsy und diese übernimmt hierfür auch keine Haftung.

7.3 Die Länge der Werbespots ist vorbehaltlich einer abweichenden Regelung auf 20 Sekunden begrenzt.

§ 8 Haftung

8.1 Eine Haftung der Pretesy aufgrund von Schäden, die im Zusammenhang mit der Installation des Pretecsy-Systems vor Ort entstehen, ist ausgeschlossen.

8.2 Pretecsy übernimmt unbeachtlich und unabhängig von 7.1 keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbung und der Vertragspartner stellt Pretecsy von jeglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere aber nicht ausschließlich solche aus Urheber- oder Wettbewerbsrecht frei.

8.3 Schadensersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen 7.2 sind außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Pretecsy wird gestattet, Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu erheben, verwenden und zu speichern.

9.2 Des Weiteren gestattet der Vetragspartner Pretecsy die Weitergabe oder Einsicht seiner Kontaktdaten im Kundenportal durch Dritte, die im Rahmen des Pretecsy-Systems Zugang zum Kundenportal erhalten haben. Im Gegenzug erhält der Vertragspartner hierfür ebenfalls die Möglichkeit, Einsicht in die Kontaktdaten anderer Kunden im Kundenportal zu nehmen. Zweck dieser Vereinbarung ist der erleichterte Aufbau eines Werbenetzwerks. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Daten und Informationen die sie auf diese Weise eingesehen oder von denen sie auf anderem Wege Kenntnis erlangt haben, streng vertraulich zu behandeln.

9.3 Pretecsy ist berechtigt, im Rahmen von Werbemaßnahmen zur Erweiterung des Pretecsy-Netzwerks den Namen des Vertragspartners als Kunden zu nennen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und von beiden Parteien zu unterzeichnen.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nichtige Vorschriften sind durch Vereinbarungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck und Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

10.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Gesellschaft Pretecsy GmbH.